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Bedingungen für die Nutzung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Abonnement 

  1. Gegenstand und Umfang 
  2. Verfahren zur Registrierung auf der Plattform 
  3. Geografischer Umfang der Nutzung der Dienste 
  4. Dauer 
  5. Fahrzeugnutzung und Verbote 
  6. Preis 
  7. Kaution 
  8. Zahlungsart 
  9. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs 
  10. Austausch des Vertragsfahrzeugs 
  11. Ortung von Fahrzeugen 
  12. Fahrzeugwartung 
  13. Änderung des Abonnements 
  14. Vorzeitige Stornierung des Abonnements 
  15. Vorzeitige Beendigung des Abonnements 
  16. Fahrzeugversicherung 
  17. Unfälle und Diebstahl 
  18. Bussen 
  19. Haftung 
  20. Vertragsbeendigung 
  21. Schutz personenbezogener Daten 
  22. Geistiges Eigentum 
  23. Abtretung des Vertrages 
  24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

  

  

1. Gegenstand und Umfang 

Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) ist die Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Vermietung von Fahrzeugen, die ohne Fahrer vermietet werden zwischen der Astara Move Switzerland AG, einem Schweizer Unternehmen mit Sitz in der Richtiplatz 5, 8304 Wallisellen (Zürich) mit der Handelsregisternummer CHE-196.722.773 und E-Mail-Adresse hello.ch@astaramove.com (nachfolgend «ASTARA» genannt), und dem/der Nutzer*in, der/die ordnungsgemäss auf der Website oder mobilen Anwendung registriert ist (nachfolgend «Nutzer*in» oder die «Nutzer*innen ». Die fahrerlose Autovermietung ist ein Dienst für kurze Zeiträume in Abhängigkeit von dem Abonnement (nachfolgend «Dienste»), das der/die Nutzer*in auf der ASTARA Plattform über ihre mobile Anwendung oder Website (nachfolgend gemeinsam «Plattform» genannt) ausgewählt hat. ASTARA und der/die Nutzer*in können einzeln als die «Partei» und gemeinsam als «Parteien» bezeichnet werden.  

Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der/die Nutzer*in sie ausdrücklich und sie gelten in dem Moment als abgeschlossen, in dem der/die Nutzer*in das Vertragsverfahren abschliesst. Dabei stellen der Abschluss aller Phasen des elektronischen Vertragsverfahrens und die Aufnahme aller angeforderten Daten sowie gegebenenfalls der zufriedenstellende Abschluss der Zahlung eine direkte Willenserklärung des/der Nutzer*in dar, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzunehmen.  

Verträge, die auf elektronischem Wege abgeschlossen werden, haben alle vorgesehenen Auswirkungen des Rechtssystems zur Folge, wenn die Zustimmung und die sonstigen für ihre Gültigkeit erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In jedem Fall sind das elektronische Medium, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, und der auf elektronischem Wege abgeschlossene Vertrag im Falle eines Rechtsstreits zwischen den Parteien als dokumentarische Beweismittel zulässig.  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (wie im folgenden Absatz definiert) gelten nach der Unterzeichnung durch den/die Nutzer*in als wesentlicher Vertragsbestandteil (wie im folgenden Absatz definiert), zusammen mit den Besonderen Bedingungen (nachfolgend die «Besonderen Bedingungen»). Der/die Nutzer*in erhält eine Kopie als Nachweis, dass er/sie sie vollständig vor der Unterzeichnung gelesen hat und als Nachweis seiner/ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Besonderen Bedingungen regeln die spezifischen Bedingungen der Vermietung (Angaben der Parteien, Preise, Laufzeit, Versicherungsschutz, Anzahl und Eigenschaften des/der Fahrzeug/s, das/die dem/r Nutzer*in zur Verfügung gestellt werden (das «Fahrzeug» oder die «Fahrzeuge», Art der Miete, Zahlungsart, etc.).   

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit aktualisiert werden. Wir erinnern den/die Nutzer*in daran, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen, bevor er/sie die Dienste nutzt, auch wenn er/sie dies zuvor getan hat.  

Die Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den/die Nutzer*in und ASTARA sowie der entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen bedeuten die Formalisierung des Mietvertrags (nachfolgend «Vertrag» genannt).  

 

2. Verfahren zur Registrierung auf der Plattform 

2.1. Registrierung auf der Plattform 

Zur Registrierung auf der Plattform muss der/die Nutzer*in eine E-Mail-Adresse angeben und ein Zugriffspasswort seiner/ihrer Wahl erstellen, in Übereinstimmung mit den von ASTARA von Zeit zu Zeit festgelegten Vorgaben. Nach der Registrierung wird er/sie um eine Reihe von Daten und Dokumenten gebeten, die für die Formalisierung der Fahrzeugvermietung erforderlich sind. Von dem/r Nutzer*in können die folgenden Daten und Dokumente angefordert werden:  

- Vollständiger Name und Nachname des/der Nutzer*in 

- Geburtsdatum des/der Nutzer*in 

- In der Schweiz gültiger Führerausweis, der in Kraft ist. 

- Telefonnummer des/r Nutzer*in 

- E-Mail-Adresse des/r Nutzer*in 

- Postanschrift des/r Nutzer*in in der Schweiz (Vorlage eines Adressnachweises, z. B. Stromrechnung, etc.) 

- Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in 

Die angegebenen Daten müssen korrekt, vollständig und wahrheitsgetreu sein, und der/die Nutzer*in hat sie jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten.  

Das Konto des/r Nutzer*in ist persönlich und nicht übertragbar. Der/die Nutzer*in verpflichtet sich, keinen Zugriff auf sein/ihr Konto oder die Nutzung seines/ihres Kontos durch Dritte zu gewähren. Ebenso ist der/die Nutzer*in für die sorgfältige Verwendung des Passworts verantwortlich und verpflichtet, die Vertraulichkeit seiner/ihrer Kontodaten zu wahren. Soweit nach geltendem Recht zulässig, übernimmt der/die Nutzer*in die Verantwortung für sein/ihr Konto und haftet für Schäden, die sich aus allen Aktivitäten ergeben, die von seinem/ihrem Konto oder unter Verwendung seines/ihres Passworts vorgenommen werden, insbesondere, wenn ein solcher Verstoss zu Schäden, Diebstahl oder Missbrauch eines Fahrzeugs führt. Der/die Nutzer*in hat ASTARA unverzüglich per E-Mail an hello.ch@astaramove.com oder telefonisch unter 0800 80 80 10 zu informieren, wenn er/sie der Ansicht ist, dass sein/ihr Passwort unbefugt verwendet wird.    

Der/die Nutzer*in kann sein/ihr Passwort ändern, wenn er/sie dies für angemessen hält, beispielsweise weil er/sie den Verdacht hat oder feststellt, dass die Vertraulichkeit des Passworts verletzt wurde.  

2.2. Konsultation und Verwendung von Zahlungsausfalldaten aus gängigen Kreditauskunftssysteme 

Im Rahmen des Abonnementprozesses führt ASTARA eine Analyse der finanziellen Zahlungsfähigkeit des/der Nutzer*in durch, unter Verwendung der bei der Registrierung angegebenen Daten. ASTARA behält sich das Recht vor, die Solvenz- und Ausfalldateien über den Anbieter EXPERIAN zu konsultieren. Wenn die Mindestanforderungen für die Vermietung eines Fahrzeugs nicht erfüllt sind, behält sich ASTARA das Recht vor, die Abonnementsanfrage zu stornieren.  

Für den Fall, dass der/die Nutzer*in seinen/ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt und somit eine bestimmte fällige und zahlbare Schuld nicht begleicht, wird ASTARA die Identifikationsdaten und die Daten im Zusammenhang mit der ausstehenden Schuld an die für gemeinsame Kreditinformationssysteme zuständigen Stellen (zentrales Kreditinformationszentrum: ZEK – Verein zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformationen) gemäss den geltenden Vorschriften weitergeben.  

 

3. Geografischer Umfang der Nutzung der Dienste 

Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit das Gebiet, in dem das gemietete Fahrzeug genutzt werden darf, umfasst folgendes Staaten:  

Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz genutzt werden. Die Fahrzeuge der Astara Move und ihrer Astara Move Partner dürfen in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten gefahren werden mit Ausnahme von Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kosovo, Libanon, Libyen, Russische Föderation, Syrien und der Ukraine. 

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Bedingung, d. h. die Ausfahrt des Fahrzeugs aus dem Gebiet der zulässigen Länder wie oben angegeben, führt zu einer Einmalstrafe von 1000 CHF. Ebenso kann ASTARA gegebenenfalls den/die Nutzer*in auffordern, die Kosten des Abschleppwagens sowie die Verwaltungskosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu tragen. Ebenso liegt es im Ermessen von ASTARA, das Abonnement des Dienstes zu kündigen.  

 

4. Dauer 

Die Mindestabonnementdauer für die Dienste und somit für die Nutzung des Fahrzeugs beträgt einen (1) Monat, sofern nicht in den Besonderen Bedingungen (nachfolgend die ursprüngliche Abonnementlaufzeit) eine andere Laufzeit festgelegt ist.   

Am Ende der ursprünglichen Abonnementlaufzeit verlängert sich die ursprüngliche Abonnementlaufzeit automatisch jeden Monat (unabhängig von der Art des Pakets) sofern keine andere Laufzeit in den Besonderen Bedingungen vorgesehen ist und keine der beiden Parteien, über die Plattform oder per E-Mail, der anderen Partei ausdrücklich mitgeteilt hat, dass sie den Vertrag nicht verlängert, mindestens 15 Kalendertage vor Ablauf des ursprünglichen Abonnementzeitraums oder einer der Verlängerungszeiträume.   

Sofern die Parteien die Nichtverlängerung (Kündigung) des Vertrags gemäss vorstehendem Absatz nicht mitteilen, wird das Abonnement automatisch um einem Zeitraum von einem Monat verlängert.  

 

5. Fahrzeugnutzung und Verbote 

Der/die Nutzer*in erklärt, dass er/sie Kenntnis über die Fahreigenschaften des Fahrzeugs hat und verpflichtet sich, die Personen, die das Fahrzeug nutzen werden, hierüber zu informieren. Ebenso erklärt er/sie, im Besitz eines in der Schweiz gültigen Führerausweises zu sein, der vom Schweizerischen Strassenverkehrsamt für die angemeldete Fahrzeugkategorie ausgestellt wurde, und mindestens achtzehn (18) Jahre alt zu sein.   

Die folgenden Punkte sind ausdrücklich verboten (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf):  

a) Das Fahrzeug oder den Leasingvertrag als Sicherheit anbieten. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in zur Entschädigung in voller Höhe belastet.  

b) Fahrgäste gegen Entgelt befördern. Die Nutzung der Plattform und ihrer Fahrzeuge darf nicht für Aktivitäten des Vermietens von Fahrzeugen mit Fahrer*in verwendet werden. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in in Höhe des Gesamtwerts des in Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» aufgeführten Selbstbehalts als Vertragsstrafe belastet.  

c) Manipulationen am Kilometerzähler des Fahrzeugs vornehmen. Der/die Nutzer*in muss die Astara Move Switzerland AG (ASTARA) unverzüglich über einen solchen Vorfall informieren.  Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in in Höhe des Gesamtwerts des in Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» aufgeführten Selbstbehalts als Vertragsstrafe belastet.   

d) Das ASTARA-Fahrzeug für Rennen, Wettbewerbe oder Herausforderungen jeglicher Art sowie für Fahrübungen nutzen. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in in Höhe des Gesamtwerts des in Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» aufgeführten Selbstbehalts als Vertragsstrafe belastet.   

e) Lebende Tiere transportieren (ausgenommen Haustiere und/oder Heimtiere, vorbehaltlich vorheriger schriftlicher Genehmigung von ASTARA). Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird.   

f) Fahrstunden geben. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird.   

g) Mit dem Fahrzeug andere Fahrzeuge oder andere Objekte anschieben oder abschleppen. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in in Höhe des Gesamtwerts des in Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» aufgeführten Selbstbehalts als Vertragsstrafe belastet.  

h) Das Fahrzeug im Falle eines Risikos verwenden. Insbesondere gilt dies für das Aufleuchten von Warnleuchten der Instrumententafel, in diesem Fall muss der/die Nutzer*in ASTARA unverzüglich informieren. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird.  

i) Im Fahrzeug rauchen, dampfen oder irgendeine Art von elektronischer Zigarette verwenden. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird.  

j) Auf Schotterstrassen oder unbefestigten Strassen fahren. Dies gilt für solche Strassen, deren Oberfläche oder Zustand ein Risiko für Schäden an den Reifen, am Unterboden des Fahrzeugs oder am Fahrzeug selbst darstellen könnten. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in in Höhe des Gesamtwerts des Fahrzeugs als Vertragsstrafe belastet.   

k) Auf dem Gelände von Häfen, Flughäfen, Fabriken, Flugplätzen und/oder ähnlichen Einrichtungen fahren, die für den öffentlichen Verkehr nicht zugänglich sind. Dies gilt ebenfalls für Gelände oder Einrichtungen von Raffinerien und Ölgesellschaften oder Sportstrecken, es sei denn, es wurde von ASTARA vorab eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in in Höhe des Gesamtwerts des in Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» aufgeführten Selbstbehalts als Vertragsstrafe belastet.   

l) Das Mietfahrzeugs an Bord jeglicher Art von Schiff, Bahn, LKW oder Flugzeug transportieren. Es sei denn, dies wurde von ASTARA ausdrücklich vorab schriftlich genehmigt. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in in Höhe des Gesamtwerts des in Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» aufgeführten Selbstbehalts als Vertragsstrafe belastet.  

m) Jegliche Werbung oder Schilder am Fahrzeug anbringen, insbesondere aussen, ohne vorherige Zustimmung von ASTARA. Im Falle einer Zustimmung von ASTARA muss das Fahrzeug im selben Zustand retourniert werden, in dem es an den/die Nutzer*in übergeben wurde. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird, unbeschadet der Beträge, die wegen der Anbringung einer solchen Werbung, einschliesslich möglicher Verwaltungssanktionen, für Schäden am Fahrzeug geltend gemacht werden können.  

n) Jegliche Art von Getränken oder Lebensmitteln im Fahrzeug verzehren. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird.  

o) Irgendwelche Änderungen, Eingriffe oder den Austausch von Teilen an Fahrzeug, Schlüssel, Ausrüstung, Werkzeugen oder Zubehör durchführen. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird.   

p) Das Fahrzeug mit ungeeignetem Treibstoff betanken. Bei Nichteinhaltung dieses Verbots wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird.  

Der Verstoss gegen eines der oben aufgeführten Verbote oder gegen ein anderes Verbot, das eine Schädigung der ASTARA mit sich bringt, führt zur sofortigen Beendigung des Vertrags gemäss den Bestimmungen der Bedingung 20 «Vertragsbeendigung».   

 

6. Preis 

Die Abonnementmodelle zusammen mit den Tarifen und Bedingungen für jedes Fahrzeug sind auf der Plattform verfügbar und der Preis der Vermietung kann je nach gewähltem Abonnement variieren. Der Preis des Abonnements beinhaltet:  

- Mietgebühr 

- Im Abonnement enthaltene Kilometer: 2000km pro Monat sind im Abonnement enthalten. Werden die 2000km in einem Monat nicht erreicht, wird die Differenz zwischen den 2000km und den gefahrenen Kilometern im nächsten Vertragsmonat gutgeschrieben. Eine Entschädigung für nicht genutzte Kilometer am Ende der Mietdauer ist ausgeschlossen. 
Sind bis zum Ende der Mietdauer mehr als die vertraglich vereinbarten Kilometer verbraucht worden, wird jeder zusätzliche Kilometer mit CHF 0,45 verrechnet. 

- Steuern (inkl. Vignette) 

- Reifen und Reifenwechsel je nach Saison in einer Astara Move Partnerwerkstatt 

- Versicherung (Details sind in der Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» enthalten)  

- Wartung  

Die dem/r Nutzer*in Rechnung zu stellende endgültige Gebühr wird in den Besonderen Bedingungen aufgeführt.   

Für den Fall, dass der/die Nutzer*in sich Monat für Monat unbegrenzt anmeldet, ist der/die Nutzer*in dafür verantwortlich, sich bei jeder monatlichen Verlängerungsfrist über die zu gegebener Zeit aktualisierten Preise und Abonnements zu informieren.   

 

7. Kaution 

Während des Abonnementantragsprozesses kann ASTARA dem/r Nutzer*in eine Kaution in Rechnung stellen, deren Mindestbetrag einem (1) Monatsabonnement entspricht. In jedem Fall wird der Kautionsbetrag in den Besonderen Bedingungen des/der Nutzer*in festgesetzt.  

In diesem Fall hat der/die Nutzer*in die Kaution zwischen vierundzwanzig (24) und achtundvierzig (48) Stunden vor Beginn der Fahrzeugmiete zu entrichten und sie wird dem/der Nutzer*in am Vertragsende und innerhalb eines Zeitraums von weniger als 10 Tagen zurückerstattet, sofern der/die Nutzer*in mit keinen Zahlungen im Rahmen dieses Abonnements in Verzug ist.  

Die Kaution wird von dem/r Nutzer*in gemäss den Bestimmungen in Bedingung 8 («Zahlungsart») beglichen. Ist eine solche Kaution nicht möglich, kann ASTARA die Dienste gegenüber dem/r Nutzer/in verweigern.  

 

8. Zahlungsart 

Die Zahlung des Betrags für die Dienste erfolgt über die Plattform, die von einem externen Unternehmen bereitgestellt wird und wird in jedem Fall auf einer Plattform mit sicherem SSL-Protokoll gehostet.  

Die Zahlung erfolgt per Kredit- oder Debitkarte. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn ASTARA die Zahlungsbestätigung durch das Unternehmen erhält, das das sichere Zahlungsportal besitzt. ASTARA stellt die entsprechende Rechnung für die vereinbarten Dienste elektronisch an das E-Mail-Konto aus, das der/die Nutzer*in im Abonnementprozess angegeben hat. Wenn die Transaktion vom Unternehmen aus irgendeinem Grund verweigert wird oder wenn der dem Betrag des Dienstes entsprechende Gesamtbetrag nicht bereitgestellt wird (einschliesslich gegebenenfalls Zuschläge für Verwaltungsgebühren und Provisionen), wird das Abonnement ausgesetzt und der/die Nutzer*in darüber informiert, dass die Transaktion nicht abgeschlossen wurde.  

Sobald der/die Nutzer*in das Abonnement formalisiert hat, sendet ASTARA dem/r Nutzer*in eine E-Mail, die alle Informationen im Zusammenhang mit dem Abonnement enthält.  Diese Informationen sind jederzeit im Konto des/r Nutzer*ins auf der Plattform verfügbar.  

 

9. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs 

Die Übergabe erfolgt an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem ASTARA dem/r Nutzer*in das über das Abonnement der Dienste ausgewählte Fahrzeug zur Verfügung stellt, und die Rückgabe erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der/die Nutzer*in das Fahrzeug am Ende der Dienste an ASTARA retourniert.  

Die Übergabe und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt in der Regel an einem der von ASTARA benannten Betriebszentren, es sei denn, es wird ein anderer Standort in den Besonderen Bedingungen festgelegt. Die Übergabe und Rückgabe erfolgt durch eine Person, die von Astara entsprechend befugt wurde (im Folgenden «Beauftragte/r»), an dem Tag und zu der Uhrzeit, die mindestens achtundvierzig (48) Stunden vor Beginn des Abonnements vereinbart wurden. Für den Fall, dass eine andere Person als der/die Nutzer*in das Fahrzeug entgegennimmt oder retourniert, muss letztere/r schriftlich und mit derselben Frist (achtundvierzig (48) Stunden) die Identifikationsdaten der berechtigten Person angeben, damit sie das Fahrzeug abholen oder retournieren kann.   

Für den Fall, dass Übergaben und Rückgaben an einen anderen Ort als dem Betriebszentrum von ASTARA vorgenommen werden, berechnet ASTARA dem/r Nutzer*in eine Pauschale, wie im Abonnementprozess beschrieben. Die Kosten für die Beförderung werden zwischen zweiundsiebzig (72) und achtundvierzig (48) Stunden vor Beginn der Abonnementlaufzeit abgebucht und der gezahlte Betrag kann im Falle einer Stornierung des Abonnements nicht zurückerstattet werden.   

Ebenso kann ASTARA Übergabe und Rückgabe, wenn sie an einen anderen Ort als dem Betriebszentrum von ASTARA erfolgen, den Zeitpunkt und/oder die Adresse der Übergabe ändern aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle von ASTARA liegen, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Verkehrsverhältnisse, Strassensperrungen, Kanalarbeiten oder andere Umstände, die den Verkehr behindern. In einem solchen Fall setzt sich ASTARA unverzüglich mit dem/der Nutzer*in in Verbindung, um die Information weiterzugeben und eine andere Übergabeadresse oder Übergabe- oder Rückgabezeitpunkt zu vereinbaren.   

 

9.1. Übergabe  

Zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs wird der/die Beauftragte den/die Nutzer*in um die Originalunterlagen bitten, die beweisen, dass er/sie über achtzehn (18) Jahre alt ist und dass er/sie im Besitz eines gültigen Führerausweises in der Schweiz ist. Ebenso hat der/die Beauftragte das Fahrzeug zu überprüfen, um einen Bericht über den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe zu erstellen. Für den Fall, dass die Übergabe nicht in einem der Logistikzentren von ASTARA erfolgt, wird der Bericht erstellt, bevor das Fahrzeug die genannten Zentren verlässt. ASTARA sendet dem/r Kund*in den Bericht, der den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung bestätigt.   

Der/die Beauftragte behält sich das Recht vor, die Vermietung abzulehnen, wenn er/sie der Ansicht ist, dass die Vermietung nicht mit allen Garantien korrekt durchgeführt werden kann oder wenn der/die Nutzer*in die festgelegten Anforderungen nicht erfüllt.   

Ebenso ist ASTARA berechtigt, alle Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die ein solcher Vorfall verursacht, sowie das Abonnement zu kündigen, wenn der/die Nutzer*in mehr als dreissig (30) Minuten später als vereinbart oder ohne vorherige Ankündigung nicht erscheint, mit der Folge des Verlusts der Kaution.   

Der/die Nutzer*in kann das Abonnement innerhalb einer Frist von maximal achtundvierzig (48) Stunden nach Fahrzeugübergabe beenden, sofern das Fahrzeug nicht mit dem ursprünglich abonnierten Fahrzeug übereinstimmt. In diesem Fall erstattet ASTARA den vollen Betrag der Gebühr, sobald der korrekte Zustand des Fahrzeugs geprüft wurde.    

 

9.2. Rückgabe  

Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird ASTARA eine umfassende Prüfung durchführen, um den Zustand des Fahrzeugs zu untersuchen. Es wird Folgendes überprüft:   

- Tankfüllstand. Im Falle einer Rückgabe mit einem geringeren Treibstoffstand wird dem/r Nutzer*in die Differenz gemäss dem durchschnittlichen Marktpreis zum Zeitpunkt seiner/ihrer Anmeldung sowie eine zusätzlichen Gebühr in Höhe von 30 CHF zuzüglich der Mehrwertsteuer für die Befüllungsleistung in Rechnung gestellt.  

- Äusserer Zustand des Fahrzeugs. Beispielsweise, aber nicht beschränkt auf: Karosserie, Reifen, Fenster etc. Im Falle einer Beschädigung wird ASTARA die in dieser Tabelle aufgeführten Preise als Grundlage für die Berechnung der notwendigen Reparatur- oder Überholungskosten verwenden.   

- Innenraumzustand des Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Übergabe auf Sauberkeit zu überprüfen. ASTARA kann einen Aufpreis für die Reinigung des Fahrgastraums verlangen, wenn das Fahrzeug nicht mit minimaler Sorgfalt zurückgegeben wird. Dieser Betrag wird dem/r Nutzer*in rechtzeitig mitgeteilt. In jedem Fall erfolgt die Reinigung in den folgenden Fällen auf Kosten des/r Nutzer*in: Tierhaar, Schmutz auf Polstern, Gestank, etc. Ebenso muss das Fahrzeug mit der gesamten Ausrüstung und/oder Zubehör, mit denen es geliefert wurde, zurückgegeben werden (Notfallset, Ersatzrad, Radwechsel- und/oder Reparaturset, Werkzeuge, Verankerungen, Dokumentation, Fussmatten, Ladekabel im Fall von Elektro- oder Hybridfahrzeugen usw.).  

ASTARA erstellt zum Zeitpunkt der Rückgabe einen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs. Für den Fall, dass Reparaturen oder Anpassungen durchgeführt werden müssen, um die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten, wird der Gesamtbetrag in diesem Bericht anhand der oben angegebenen Referenzpreise ausgewiesen. Die entsprechende Gebühr wird von der Kredit- oder Debitkarte abgebucht, die der/die Nutzer*in während des Abonnementprozesses angibt.   

Wird das Fahrzeug nicht in einem der Logistikzentren ASTARA zurückgegeben, wird das Fahrzeug erst geprüft, wenn es in einem Zentrum eintrifft und von den Mitarbeitenden kontrolliert wird. In jedem Fall werden zum Zeitpunkt der externen Abholung die Inspektion und der Bericht zum Zustand des Fahrzeugs nicht durchgeführt.   

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Datum und nach einem Zeitraum von vierundzwanzig (24) Stunden zurückgegeben und es erfolgt keine Benachrichtigung des/der Nutzer*in, kann ASTARA die Veruntreuung des Fahrzeugs annehmen, die zuständigen Behörden informieren und das Fahrzeug gemäss Bedingung 11 «Ortung von Fahrzeugen» sperren lassen. Für jeden weiteren Tag wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von fünfzig (50) CHF plus MwSt. und ein entsprechendes Bussgeld in Höhe des Restwerts des Fahrzeugs erhoben.   

 

10. Austausch des Vertragsfahrzeugs 

ASTARA kann von dem/r Nutzer*in verlangen, dass das Mietfahrzeug ausgetauscht wird, und der/die Nutzer*in muss es innerhalb von sieben (7) Tagen ab der Mitteilung von ASTARA retournieren; dem/der Nutzer*in wird in dieser Mitteilung ein Fahrzeug mit denselben oder ähnlichen Merkmalen angeboten wie das ursprünglich abonnierte Fahrzeug. Für den Fall, dass sich die neue Gebühr von der ursprünglich vereinbarten Gebühr unterscheidet, wird letztere für einen (1) weiteren Monat beibehalten. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gebühr entsprechend dem auf der ASTARA Plattform veröffentlichten Satz aktualisiert.  

 

11. Ortung von Fahrzeugen. 

Die Mietahrzeuge sind mit GPS-Überwachungs- und Geolokalisierungssystemen oder ähnlichen Geräten ausgestattet, mit denen ASTARA gemäss den Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf Informationen über den Fahrzeugstatus und Fahrmodus zugreifen kann. Ebenso behält sich ASTARA mit der Platzierung solcher Geräte das Recht vor, bei Nichtzahlung, Betrug oder rücksichtslosem Fahren auf die Sperrung zuzugreifen.   

Im Falle einer Sperrung und Entfernung des Fahrzeugs ist ASTARA nicht für Waren oder Gegenstände verantwortlich, die sich im Fahrzeug befinden. ASTARA wird jedoch ein Inventar erstellen, das sie dem/r Nutzer*in zur Verfügung stellt, damit er/sie sie innert 15 Tage nach der Entfernung des Fahrzeugs an dem von ASTARA mitgeteiltem Ort abholen kann.  

12. Fahrzeugwartung 

Während des Abonnements informiert ASTARA den/die Nutzer*in rechtzeitig über die Notwendigkeit, die vom Hersteller empfohlene regelmässige Wartung durchzuführen. Ebenso informiert der/die Nutzer*in ASTARA über das Aufleuchten einer auf der Instrumententafel des Fahrzeugs angebrachten Warnleuchte. In allen Fällen informiert ASTARA den/die Nutzer*in, in welcher Werkstatt die Wartung durchzuführen ist. ASTARA stellt während der Wartungsarbeiten kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.   

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Wartungspflichten haftet der/die Nutzer*in gegenüber ASTARA für etwaige nachteilige Folgen. Darüber hinaus wird die Kredit- oder Debitkarte des/r Nutzer*in mit einer Vertragsstrafe belastet, deren Höhe dem/r Nutzer*in ausreichend im Voraus mitgeteilt wird. Die Kündigung des Abonnements des Dienstes erfolgt nach Ermessen von ASTARA.   

 

13. Änderung des Abonnements 

Abonnementanfragen, die vor der Abholung des Fahrzeugs über die Plattform gestellt werden, können möglicherweise nicht geändert werden, und der/die Nutzer*in muss ein neues monatliches Abonnement abschliessen. ASTARA wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, der Anfrage des/r Nutzer*in nachzukommen, solange sie mindestens achtundvierzig (48) Stunden vor dem Datum und der Zeit der Übergabe des Fahrzeugs eingehen und Änderungen nur die Lieferbedingungen betreffen, ausgenommen die Art, das Zubehör oder die Optionen des Fahrzeugs.  

Für jede Änderung des aktuellen Abonnements muss der/die Nutzer*in das Abonnement kündigen und gegen die entsprechenden Gebühren, die ausreichend im Voraus mitgeteilt werden, ein neues Abonnement auf der Plattform abschliessen.  

 

14. Vorzeitige Stornierung des Abonnements 

Im Falle der Stornierung einer Abonnementanfrage vor der Fahrzeugabholung muss der/die Nutzer*in dies mindestens achtundvierzig (48) Stunden vor Übergabe des Fahrzeugs über Plattform bei ASTARA beantragen. Wird die Stornierung innert vierundzwanzig (24) Stunden nach Unterzeichnung des Abonnements mitgeteilt, erfolgt keine Vertragsstrafe. Wird die Stornierung später als vierundzwanzig (24) Stunden nach Unterzeichnung des Abonnements mitgeteilt, wird eine Vertragsstrafe über einen Monat in Rechnung gestellt, die sich auf die ursprünglich vereinbarte Gebühr bezieht.  

 

15. Vorzeitige Beendigung des Abonnements 

Für den Fall, dass der/die Nutzer*in mehr als einen (1) Monat abonniert hat und sich entscheidet, das Abonnement vorzeitig zu beenden, behält sich ASTARA das Recht vor, Vertragsstrafen gemäss Bedingung 3 der Besonderen Bedingungen zu berechnen. 

 

16. Fahrzeugversicherung 

Der Kunde ist für die Dauer des Mietverhältnisses durch den Astara Move Versicherungspartner Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach, 8085 Zürich (nachfolgend Zürich Versicherung genannt) versichert. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Versicherungspaket: 

 

Basic-Versicherung (im Abonnementspreis inbegriffen), die folgende Deckungen umfasst:  

- Privathaftpflicht: Die Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden, die du mit dem abo-Auto Dritten zufügst. Wenn du über 25 Jahre alt bist, musst du im Falle eines Haftpflichtschadens keinen Selbstbehalt zahlen. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, beträgt der Selbstbehalt bei einem Haftpflichtschaden CHF 1000 + MwSt.      

- Teilkasko: In der Teilkaskoversicherung ist dein abo-Auto gegen Teilkaskorisiken wie Diebstahl, Feuer, Elementarschäden, Tiere, Glas Plus, böswillige Beschädigung versichert. Bei einem Teilkaskoschaden musst du keinen Selbstbehalt zahlen.    

- Kollision: Die Kollisionskaskoversicherung deckt Schäden an deinem eigenen Fahrzeug, die durch eine Kollision verursacht werden, mit einem Selbstbehalt von CHF 1'000 + MwSt. pro Aufprall.    

- Pannenhilfe Europa: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, mit Ersatzfahrzeug   

  

Optimum Insurance (Option), die folgende Leistungen umfasst:  

- Privathaftpflicht: Die Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden, die du mit dem abo-Auto Dritten zufügst. Wenn du über 25 Jahre alt bist, musst du im Falle eines Haftpflichtschadens keinen Selbstbehalt zahlen. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, beträgt der Selbstbehalt bei einem Haftpflichtschaden CHF 1000 + MwSt.      

- Teilkasko: In der Teilkaskoversicherung ist dein abo-Auto gegen Teilkaskorisiken wie Diebstahl, Feuer, Elementarschäden, Tiere, Glas Plus, böswillige Beschädigung versichert. Bei einem Teilkaskoschaden musst du keinen Selbstbehalt zahlen. 

- Kollision: Die Kollisionskaskoversicherung deckt Schäden an deinem eigenen Fahrzeug, die durch eine Kollision verursacht werden, mit einem Selbstbehalt von CHF 500 +MwSt. pro Aufprall.    

- Pannenhilfe Europa: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, mit Ersatzfahrzeug   

  

Premium-Versicherung (Option), die die folgenden Leistungen umfasst:  

- Privathaftpflicht: Die Haftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden, die du mit dem abo-Auto Dritten zufügst. Wenn du über 25 Jahre alt bist, musst du im Falle eines Haftpflichtschadens keinen Selbstbehalt zahlen. Wenn du unter 25 Jahre alt bist, beträgt der Selbstbehalt bei einem Haftpflichtschaden CHF 1000 + MwSt.      

- Teilkasko: In der Teilkaskoversicherung ist dein abo-Auto gegen Teilkaskorisiken wie Diebstahl, Feuer, Elementarschäden, Tiere, Glas Plus, böswillige Beschädigung versichert. Bei einem Teilkaskoschaden musst du keinen Selbstbehalt zahlen. 

- Kollision: Die Kollisionskaskoversicherung deckt Schäden an deinem eigenen Fahrzeug, die durch eine Kollision verursacht werden, mit einem Selbstbehalt von CHF 200 +MwSt. pro Aufprall.    

- Pannenhilfe Europa: 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, mit Ersatzfahrzeug   

  

Beispiele für Schäden, die nicht durch die Versicherungspolice gedeckt sind, sind unter anderem die folgenden:  

A) Parkschäden 

B) Felgen- und Reifenschutz 

C) Schäden an der Innenausstattung des Fahrzeugs 

D) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden 

E) Mangelnde Voraussicht in Bezug auf den Kraftstoff oder, bei Elektrofahrzeugen, die Batterie  

F) Verwaltungskosten, die durch die Beschädigung oder den Diebstahl des Fahrzeugs entstehen  

In jedem Fall wird die Versicherung ungültig, wenn der Nutzer eine der in Bedingung 5 "Fahrzeugnutzung und Verbote " genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, und der Nutzer haftet für die Gesamtheit der am Fahrzeug verursachten Schäden sowie für die Tage, an denen das Fahrzeug nicht genutzt wurde. 

 

17. Unfälle und Diebstahl 

17.1 Unfälle und Diebstahl 

Im Falle eines Unfalls aufgrund von eigenem Verschulden oder eines Dritten hat der/die Nutzer*in unverzüglich die zuständige Polizeibehörde zu benachrichtigen. Für den Fall, dass es nicht möglich ist, sie zu kontaktieren, muss der/die Nutzer*in oder der/die Fahrer*in die nächstgelegene Polizeibehörde benachrichtigen. Der/die Nutzer*in muss einen beschreibenden Unfallbericht mit möglichst vielen Details ausfüllen, unabhängig davon, ob es sich um seine/ihre eigene Verantwortung oder die Verantwortung von Dritten handelt. Dieser Bericht muss, beispielhaft und ohne Einschränkung, alle verfügbaren und erforderlichen Informationen umfassen, einschliesslich der Unterschrift der Fahrer*innen.   

Wenn die andere Partei die Unterschrift verweigert, muss der/die Nutzer*in vor Ort die Anwesenheit der Polizei zur Klärung des Sachverhalts verlangen, andernfalls wird der/die Nutzer*in allein für den Unfall verantwortlich gemacht, es sei denn, der/die Nutzer*in beweist das Gegenteil.   

Der/die Nutzer*in verpflichtet sich, ASTARA unverzüglich über jeden möglichen Anspruch und in jedem Fall innert vierundzwanzig (24) Stunden zu informieren und alle Briefe, Gebühren und Meldungen, die sich auf einen solchen Anspruch beziehen können, unverzüglich zu bearbeiten, eine vollständige Zusammenarbeit mit ASTARA und der Versicherungsgesellschaft bei der Untersuchung zu gewährleisten und bei der Verteidigung jeglicher Ansprüche und Verfahren zusammenzuarbeiten.  

Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung durch den/die Nutzer*in, ASTARA innert vierundzwanzig (24) Stunden zu benachrichtigen, übernimmt der/die Nutzer*in alle mit der Reparatur verbundenen Kosten.  

Mitteilungen oder Benachrichtigungen in dieser Hinsicht können per E-Mail an hello.ch@astaramove.com oder unter der Telefonnummer 0800 80 80 10 erfolgen.   

17.2 Ersatzfahrzeug 

Für den Fall, dass der Unfall oder die Panne nicht der eigene Fehler des/der Nutzer*in war, kann ASTARA dem/r Nutzer*in ein Ersatzfahrzeug mit ähnlichen Merkmalen wie die des gemieteten Fahrzeugs kostenlos und vorbehaltlich Verfügbarkeit zur Verfügung stellen, sofern der Aufenthalt des Fahrzeugs in der Werkstatt mehr als zweiundsiebzig (72) Stunden beträgt. Für den Fall, dass kein Ersatzfahrzeug angeboten werden kann, behält sich ASTARA das Recht vor, die nicht in Anspruch genommenen Tage anteilig zu erstatten.  

Die Übergabe des Ersatzfahrzeugs erfolgt in einem der Betriebszentren von ASTARA. Erfolgt die Übergabe an einem anderen Ort als einem ASTARA-Betriebszentrum, so sind die Transportkosten von dem/r Nutzer*in zu tragen.   

Bei selbst verschuldetem Unfall übernimmt ASTARA keine Gewähr für die Bereitstellung des Fahrzeugs und es wird in jedem Fall unter der Voraussetzung angeboten, dass der Gesamtbetrag des in Bedingung 16 «Fahrzeugversicherung» festgestellten Selbstbehalts gezahlt wird. In keinem Fall erstattet ASTARA die Gebühr anteilig zu den nicht in Anspruch genommenen Tagen.  

 

18. Bussen 

Der/die Nutzer*in ist für alle Geldbussen und Gebühren haftbar, für die entsprechenden Gebühren für verspätete Zahlung sowie für gerichtliche und aussergerichtliche Kosten, die dem/r Fahrer*in aufgrund des Dienstes entstehen.   

ASTARA oder einer seiner Lieferanten überweist die erhaltenen Bußgelder oder Gebühren an den in den offiziellen Fahrzeugpapieren aufgeführten Nutzer*in. 

Ebenso behält sich ASTARA das Recht vor, die Dienste unverzüglich zu beenden, wenn der/die Nutzer*in mit einer Geldbusse von mehr als 1000 CHF verwarnt wird oder ein/e Wiederholungstäter*in mit mehr als drei (3) Bussen ist, und der/die Nutzer*in ist verpflichtet, das Fahrzeug gemäss den Bestimmungen der Bedingung 9.2 «Rückgabe» zu retournieren.   

 

19. Haftung 

19.1 Nutzerhaftung 

Bei Verstoss des Nutzers gegen geltende Vorschriften oder eine der Pflichten aus diesem Vertrag ist ASTARA berechtigt, alle durch den/die Nutzer*in verursachten Schäden geltend zu machen, insbesondere nicht nur Folgeschäden, sondern auch entgangene Gewinne aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs. Es kann sich bei den Schäden um den Wert des Fahrzeugs handeln, die Schäden sind aber nicht hierauf beschränkt, es kann sich ebenso um sämtliche Geldbussen, Mautgebühren, Strafen oder Sanktionen handeln, die das gemietete Fahrzeug aufgrund der Anforderungen der öffentlichen Verwaltungen zum Zwecke der Feststellung des/r Täter*in oder zur Klärung anderer Umstände im Zusammenhang mit möglichen Verstössen oder Straftaten betreffen. Die Schäden können auch Kosten für Abschleppung, Sachverständige und Rechtskosten umfassen.  

Der/die Nutzer*in übernimmt jegliche Haftung, die sich aus seinem/ihrem Verhalten ergeben, ob vorsätzlich, rücksichtslos oder fahrlässig, im Zusammenhang mit der Pflege und Nutzung des Fahrzeugs, für die Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten ohne schriftliche Genehmigung von ASTARA oder für eine andere als die in diesem Vertrag festgelegte Nutzung.  

ASTARA ist zudem berechtigt, Rechtsverfahren einzuleiten, um die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig oder auf Aufforderung von ASTARA retourniert wird. In einem solchen Fall gelten die Schutzmassnahmen und andere vertragsgegenständliche Dienste nicht.  

Der/die Nutzer*in haftet für Schäden und sämtliche Aufwendungen, die durch das Fahren des Fahrzeugs entstehen, solange keine Versicherungsgesellschaft für sie aufkommt. Sollte ein Dritter einen Anspruch auf solche Schäden oder solche Aufwendungen gegenüber ASTARA geltend machen, so haftet der/die Nutzer*in und stellt ASTARA von solchen Ansprüchen frei.  

19.2 Haftung von ASTARA 

ASTARA haftet nur für Schäden, die dem/der Nutzer*in bei Nutzung der Plattform entstehen. ASTARA ist beispielsweise nicht für Schäden verantwortlich, die aus (i) Unterbrechungen, Viren, Störungen, Beeinträchtigungen, Eingriffen, Unterlassungen oder Unterbrechungen des elektronischen Systems, des Kommunikationssystems oder seiner Ausrüstung entstehen können aus Gründen, die ausserhalb der Kontrolle von ASTARA liegen; (ii) Verzögerungen oder Blockaden bei der Nutzung der Plattform aufgrund von Mängeln oder Überlastungen im Internet, von Leitungen oder Kommunikationssystemen entstehen; oder (iii) unrechtmässigen Handlungen Dritter entstehen, die nicht in der Kontrolle von ASTARA liegen.  

Ebenso haftet ASTARA gegenüber dem/r Nutzer*in für Schäden, die der/die Nutzer*in infolge der Verletzung der vertraglichen Pflichten durch ASTARA erleiden könnte, sofern diese Verletzung nicht auf Ursachen zurückzuführen ist, die über die Kontrolle von ASTARA hinausgehen.  

 

20. Vertragsbeendigung 

ASTARA behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit einseitig zu kündigen, mit einer Frist von sieben (7) Tagen nach der Benachrichtigung des/der Nutzer*in.    

Bei Vertragsbeendigung ist der/die Nutzer*in verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, die Dokumentation und das Zubehör innerhalb einer Frist von maximal achtundvierzig (48) Stunden ab dem Tag, an dem die Vertragsbeendigung wirksam wird, zurückzugeben. Für den Fall, dass der/die Nutzer*in der Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt, behält sich ASTARA das Recht vor, das Fahrzeug unabhängig vom Standort zu sperren und zu entfernen.  

ASTARA kann gemäss den Bestimmungen der Bedingung 19 «Haftung» die durch eine solche Beendigung verursachten Schäden geltend machen, darunter nicht nur die Folgeschäden, sondern auch den entgangenen Gewinn aufgrund der Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs.  

20.1 Beendigung aufgrund von nicht erfolgter Zahlung 

ASTARA kann den Vertrag wegen Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen des/der Nutzer*in beenden, sofern der/die Nutzer*in mehr als vierundvierzig (48) Stunden verspätet ist.  

20.2 Sonstige Beendigungsfälle 

ASTARA kann den Vertrag kündigen, wenn der/die Nutzer*in das Fahrzeug unsachgemäss verwendet, dem Fahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig Schäden zufügt oder zufügen könnte, auch wegen mangelnder oder fahrlässiger Wartung oder Überprüfung, wenn er/sie hierzu verpflichtet ist, wenn Schäden verursacht werden, oder vernünftigerweise Schäden an Personen oder Gegenständen versursacht werden könnten oder wenn eine gesetzliche Regelung verletzt wird oder angemessene Anhaltspunkte vorliegen, dass sie verletzt werden könnten, oder wenn der/die Fahrer*in aus irgendwelchen Gründe fahruntüchtig ist. Ebenso wird der Vertrag bei Verletzung der geltenden Beförderungsvorschriften oder eines der unter Bedingung 5 «Fahrzeugnutzung und Verbote» aufgeführten Verbote gekündigt, und im Allgemeinen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der Umstände, beispielsweise bei hoher Unfallquote, nicht angezeigt ist.  

 

21. Schutz personenbezogener Daten 

Gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes wird der/die Nutzer*in darüber informiert, dass ASTARA für die Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich ist und diese zur Entwicklung, Erfüllung und Kontrolle des vereinbarten Dienstleistungs-Verhältnisses verarbeitet. Zudem erstellt ASTARA für künftige Abonnementanfragen Profile von nichtkonformen Kunden (mangelnde Zahlung und betrügerische Nutzung oder rücksichtsloses Fahren).  

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.   

ASTARA arbeitet auch mit Drittanbietern im Bereich Risikobewertung zusammen, die Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten haben und diese in unserem Auftrag verarbeiten.  

Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie der Vertrag in Kraft bleibt. Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten so lange aufbewahrt und ordnungsgemäss gesperrt, wie sie zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen benötigt werden, denen ASTARA unterliegen kann, oder zur Erfüllung möglicher Verbindlichkeiten, die sich aus ihrer Verarbeitung ergeben könnten.  

Die Nutzer*innen können ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Übertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung geltend machen und gegebenenfalls automatisierten Einzelentscheidungen, die rechtliche Folgen für den Nutzer*in nach sich ziehen, widersprechen, indem sie schriftlich einen Antrag auf einem der folgenden Wege stellen und eine Kopie eines Dokuments beifügen, das ihre Identität belegt und in dem das Recht oder die Rechte aufgeführt sind, die sie ausüben möchten.   

Eigentümerin: ASTARA MOVE Switzerland AG  

Sitz: Richtiplatz 5, 8304 Wallisellen (Zürich), Schweiz  

Handelsregisternummer: CHE-196.722.773  

Telefon: 0800 80 80 10 E-Mail: privacy.ch@astara.com  

Darüber hinaus kann der/die Nutzer*in, wenn er/sie der Ansicht ist, dass sein/ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten verletzt wurde, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.   

Zusätzliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.   

22. Geistiges Eigentum 

Alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum der Plattform sowie die darin enthaltenen Inhalte und/oder jedes andere eingefügte Element, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Marken, Logos, Handelsnamen, Texte, Bilder, Grafiken, Designs, Tonmaterial, Datenbanken, Software, Flussdiagramme, Präsentationen, Audio- und Videomaterial (nachfolgend «Geistiges Eigentum»), gehören ausschliesslich ASTARA oder dritten Lizenzgebern. Auf keinen Fall wird ein Recht auf Eigentum, Abtretung oder Untervermietung an den geistigen Eigentum gewährt, mit Ausnahme des Rechts, diejenigen Elemente zu verwenden, die zur Nutzung des Dienstes und zur Umsetzung der Besonderen Bedingungen erforderlich sind.  

Der/die Nutzer*in darf keine Handlungen ausführen oder zulassen, die den Wert oder die Gültigkeit des geistigen Eigentums im Eigentum von ASTARA in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder abwerten könnten.   

Der/die Nutzer*in beantragt nicht die Registrierung von Marken, Namen, Symbolen, Logos, Grafiken, Bezeichnungen oder anderen Elementen oder Materialien, die identisch, ähnlich oder eine Ergänzung zu dem geistigen Eigentum sind oder die in irgendeiner Weise zu Verwechslungen mit dem geistigen Eigentum führen könnten. Der/die Nutzer*in darf das geistige Eigentum nicht als Teil seines Firmennamens, seines Handelsnamens oder als Domänennamen verwenden.    

 

23. Abtretung des Vertrages 

Gemäss diesem Vertrag ist der/die Nutzer*in ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ASTARA nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen oder irgendwelche Verpflichtungen aus diesem Vertrag unterzuvergeben. ASTARA behält sich in jedem Fall das Recht vor, solch eine Untervergabe durchzuführen, die ggf. für die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist, ohne dies dem/r Nutzer*in mitzuteilen und ohne eine solche ausdrückliche Genehmigung des/r Nutzer*in einzuholen, wobei sie gegenüber dem/r Nutzer*in für die von Subunternehmern durchgeführten Tätigkeiten haftbar bleibt.  

Für den Fall, dass ASTARA den/die Nutzer*in ermächtigt, das unter diesen Vertrag fallende Fahrzeug an Dritte unterzuvermieten, haftet der/die Nutzer*in gegenüber ASTARA allein dafür, dass die in den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen von ASTARA festgelegten Pflichten angenommen und erfüllt werden. In dem Fall, dass ein/e Untervermieter*in von ASTARA verlangt, ein untervermietetes Fahrzeug stillzulegen, ist der/die Untervermieter*in allein dafür verantwortlich, den/die Nutzer*in des betreffenden Fahrzeugs zu informieren sowie für alle direkten oder indirekten Folgen, die sich aus einer solchen Stilllegung ergeben.   

Die Übertragung des Vertrags an einen Dritten ohne ausdrückliche Genehmigung von ASTARA führt zur sofortigen Beendigung des Vertrags und der/die Nutzer*in kann bereits gezahlte Beträge nicht von ASTARA zurückverlangen.  

 

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Bei Unstimmigkeiten oder Ansprüchen zwischen den Parteien in Bezug auf die Erfüllung oder den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären sich die Parteien bereit, die Entscheidung über die Angelegenheit den Gerichten in Zürich, Schweiz, zu überlassen.  

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